Zertifizierung

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Wer kann sich zertifizieren lassen?

Die Zertifizierung ist auch ohne Studienabschluss möglich, wenn langjährige Berufserfahrung oder entsprechende Referenzprojekte vorhanden sind.

  • Selbständige oder freiberufliche Anmeldung als Grafikdesigner oder Gewerbeanmeldung ‘Werbeagentur’
  • Einreichung von jeweils fünf von Ihnen angefertigten Arbeiten/Projekte je Bereich.

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Welche Vorteile hat eine Zertifizierung für mich/uns?

Kollektive Vorteile

  • Verdrängung von unprofessionellen Anbietern
  • Marktvergrößerung für professionell arbeitende Werbeagenturen und Grafikdesigner
  • Qualitätssicherung
  • Verbraucherschutz

Individuelle Vorteile

  • Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen durch den BQWG-Berufsverband
  • Schriftliche Zertifizierung, Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung:
    • zertifizierte Werbeagentur (CGAA)
    • zertifizierter Grafikdesigner (CGGD)
    • zertifizierte Designagentur (CGDA)
  • Vertrauen schaffen für Ihre Bestands- und Neukunden durch Ihre Weiterqualifizierung
  • Weiterer Multiplikator Ihrer Internetpräsenz
  • Aufnahme in das Mitgliederverzeichnis und Präsentation ihrer Zertifizierten Arbeiten auf der Webseite des BQWG
  • Teilnahme an nationalen Werbeaktionen des BQWG
  • Zertfizierungsnachweis durch Urkunde und Prüfsiegel

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Welche Zertifizierungskategorien gibt es?

Sie können sich in den folgenden Kategorien zertifizieren lassen:

  • Printdesign
  • Digitaldesign
  • Webdesign
  • Events / Messen / Kongresse
  • Kampagnen
  • PR
  • TV-/Filmproduktion
  • Produktdesign
  • Verpackungsdesign

Falls Fragen oder Unklarheiten bezüglich der Prüfungskategorien bestehen, oder die Ihnen entsprechende Kategorie hier nicht aufgelistet sein sollte, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

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Welche Zertifizierungsgebühren gibt es?

Falls Sie einen Gutschein erhalten haben, entfallen die nachfolgenden Gebühren.
Prüfungsgebühr
290,00 EUR - inkl. drei Kategorien
49,00 EUR - je zusätzliche Prüfungskategorie

Die Prüfungsgebühr wird im Falle eines Nichtbestehens nicht zurückerstattet.

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Prüfungsausschuss

Zum Prüfungsausschuss des BQWG gehören z. B.:

  1. Prof. Endrik Rehagel
    • Professor für Kommunikationsdesign (FH Furtwangen)
    • Diplom Grafikdesigner / Diplom Fotograf (FH Furtwangen)
  2. Prof. Diciembre Aguilar
    • Master of Studio Arts, Film and Photography (Harvard University)
    • Master of Arts in Marketing (Anahuac University, Mexico City)
    • Bachelor of Arts in Media Communication (Anahuac University, Mexico City)
  3. Maurice Reisch
    • Grafikdesigner
    • Vorsitzender (BQWG)
    • Sachverständiger für Designleistungen
  4. Yorick Niess
    • Produzent, Regisseur, Cutter (SWR)
    • Vorstandsmitglied (BQWG)
    • IHK-Ausbilder Mediengestalter Bild & Ton

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Ablauf der Zertifizierung

Schritt 1: Unterlagen anfordern

Alle Unterlagen herunterladen, ausfüllen und mit entsprechenden Belegexemplaren füllen. Senden Sie die vollständigen Unterlagen an den BQWG e. V.. In dem Fall, dass Sie bereits Mitglied in einem anderen Designverband sind, legen Sie bitte eine gültige Mitgliedsbescheinigung bei.

Nach dem Eingang der Unterlagen erhalten Sie Ihre persönliche Referenznummer und die Rechnung für die Prüfungsgebühr.

Schritt 2: Zahlung der Prüfungsgebühr

Nach Eingang der Prüfungsgebühr werden Ihre Unterlagen umgehend der BQWG-Prüfungskommission vorgelegt. Innerhalb von max. 6 Wochen erhalten Sie das Ergebnis mitgeteilt.

Schritt 3: Prüfung

Die BQWG-Prüfungskommission prüft Ihre eingesandten Unterlagen eingehend. Falls Fragen oder Unklarheiten bestehen sollten, kann die Kommission ggf. eine Nachprüfung verlangen. Diese Nachprüfung ist kostenfrei. Sie erhalten in diesem Fall eine kurzfristige Benachrichtigung mit einer Nachreichungsfrist von zwei Wochen.

Schritt 4: Zertifikat

Ausstellung und Übermittlung der:

  • Zertifizierungssurkunde
  • Aufnahme ins BQWG-Webverzeichnis
  • Erteilung einer Mitglieds-/Prüfungsnummer
  • Ausstellung des BQWG-Prüfsiegel für Ihre Webseite
  • Erteilung der Nutzungsrecht des BQWG-Prüfsiegels für Ihre Werbezwecke (Print, Internet etc.)
  • Rechnungsstellung für Mitgliedschaftsbeitrag

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Zertifizierung

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